Ingenieurbetrieb Dr. Pütz
Gesetze zum Schutz von Boden und Umwelt sowie rechtliche Vorgaben wie Trinkwasserverordnung oder Bodenschutzverordnung wurden und werden immer wieder angepasst und verfeinert. Dadurch verändern sich Grenzwerte für die Belastung mit Schadstoffen und anderen Altlasten, was oft neue Untersuchungen und Bewertungen von Böden, Grundwasser und Bausubstanz nötig macht. Über die Analyse und gutachterliche Bewertung (auch Gutachten bei Gericht) hinaus beraten wir zu den Folgen von Altlast-Gutachten und entwickeln bei Bedarf Sanierungskonzepte im Rahmen rechtlicher Verhältnismäßigkeit sowie Entsorgungskonzepte für belastete Bausubstanz.
Die für Umwelt-, Grundwasser- und Bodenschutz relevanten Vorschriften, zum Beispiel BBodschV oder BImSchG, werden immer wieder aktualisiert. Darum ist es wichtig, dass Berater und Gutachter gesetzliche Rahmenbedingungen und aktuelle Veränderungen kennen. Unsere Mitarbeiter im Consulting wie im Labor werden regelmäßig entsprechend geschult. Durch die kurzen Abstimmungswege in unserem Betrieb sind wichtige Informationen über Gesetzesvorhaben, aktuelle Sanierungsmaßnahmen oder neue Formen der Analytik schnell und übergreifend verfügbar.